Wo darf bei längerer Parkdauer zukünftig geparkt werden?
Im Bereich der Innenstadt Bad Brückenau (Verkehrsberuhigter Bereich) darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. In der Regel ist hier die Parkzeit (2 Std. – Mo-Fr 9-18 h, Sa 9-13 h) zeitlich beschränkt, sodass der Nachweis durch Auslegen einer Parkscheibe oder eines Bewohnerparkausweises zu erbringen ist.