Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bad Brückenau ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bad-brueckenau.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der BayDiV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Prüfung erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung. Letzte Überprüfung: 25.04.2024

Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

Unvereinbarkeiten

Folgende Punkte werden im Rahmen der Weiterentwicklung laufend optimiert und Fehler behoben.

  • Vereinzelt fehlen Alternativtexte für Grafiken
  • Bei redaktionellen Inhalten werden Überschriften vereinzelt nicht in der korrekten Reihenfolge gesetzt oder Listen nicht immer korrekt eingesetzt
  • Externe Links sind nicht immer klar gekennzeichnet

Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst.

Unverhältnismäßige Belastung

Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

  • Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel das Gastgeberverzeichnis und OutdoorActive Rad- und Wandertouren sind nicht voll zugänglich
  • PDF Dateien sind nicht barrierefrei

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@bad-brueckenau.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@bad-brueckenau.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Stadt Bad Brückenau
Jan Marberg, Erster Bürgermeister
Marktplatz 2
97769 Bad Brückenau
Telefon: 09741 804-0
Telefax: 09741 804-37
info@bad-brueckenau.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag des oder der betroffenen Nutzer*in, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html