Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht im Winter
Mit Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Bad Brückenau vom 14.02.2017 wurde unter anderem der Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Brückenau geregelt.
In dieser Verordnung ist unter anderem folgendes geregelt:
Seitens der Anlieger ist eine begehbare Fläche (Gehweg) oder in Ermangelung eines solchen in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus, bei Schnee oder Glatteis an Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Schnee freizumachen. Bei Glätte ist der Gehweg mit geeigneten abstumpfenden Stoffen, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen und in verkehrssicherem Zustand zu halten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass kein Winterdienst von Seiten der Stadt Bad Brückenau auf dem Gehweg durchgeführt wird. Darum fordern wir Sie auf, den Winterdienst vorschriftsgemäß durchzuführen und die Einhaltung dieser Verordnung zu beachten.
Die komplette Verordnung finden Sie unter unserer Homepage
https://www.bad-brueckenau.de/tools/downloads/?archiv=143
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 09741/804 - 16
Bad Brückenau, 15.11.2024
Stadt ad Brückenau
gez.
Erster Bürgermeister
Jan Marberg