Standsicherheitsprüfung von Grabmalen
- Grabmäler werden überprüft - Nach der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Bad Brückenau sind die Grabmale, Grabeinfassungen, Fundamente und sonstigen baulichen Anlagen vom Nutzungsberechtigten dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten.
Die Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien gibt vor, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden müssen. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird im Auftrag der Stadt Bad Brückenau ein externes Prüfungsteam der Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach, 35435 Wettenberg, die Überprüfung der Grabmale aller städtischen Grabstätten (Fuldaer Straße, Waldfriedhof Leimbachstraße, Römershag und Wernarz) durchführen. Die Standsicherheitsprüfung wird voraussichtlich in dem Zeitraum vom 14.04.2025 bis 17.04.2025 durchgeführt. Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung auf Anfrage unter der Telefonnummer (09741) 804-1412.
Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.
Die Grabmale derjenigen Nutzungsberechtigten, welche der Aufforderung zur Wiederherstellung der Standfestigkeit der Grabmale innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, werden auf deren Kosten entfernt oder befestigt. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal auf Kosten des Nutzungsberechtigten zusätzlich gesichert bzw. falls dies nicht möglich ist, umgelegt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für jede Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen oder durch Abstürzen von Teilen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften.
Stadt Bad Brückenau
-Friedhofsverwaltung-
gez.
Jan Marberg
Erster Bürgermeister