13.06.2024

Verkehrsbeschränkungen während des 41. Stadtfestes 2024 der Stadt Bad Brückenau

Anlässlich des 41. Stadtfestes 2024 der Stadt Bad Brückenau, das vom 28.06.2024 bis 30.06.2024 stattfindet, ergeben sich von Donnerstag, den 27.06.2024 bis Sonntag, den 30.06.2024 folgende Ver-kehrsbeschränkungen im Innenstadtbereich:

  • Der Parkplatz „ehemaliges Hotel Post“ wird ab Freitag, den 28.06.2024, 07:00 Uhr für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
  • Der Parkplatz am „Siebener Park“ wird ab Freitag, den 28.06.2024, 07:00 Uhr für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
  • Der Innenstadtbereich (Fußgängerzone) wird ab Freitag, den 28.06.2024, 07:00 Uhr von der Altstadt bis zur Einmündung „untere“ Ludwigstraße/Sparkassenstraße für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Ausnahmeregelungen für Anlieger und Zulieferer für die Fußgängerzone werden außer Kraft gesetzt.
  • Die Unterhainstraße wird von der Hausnummer 13 bis zum Alten Rathaus und die Zufahrt vom Torwiesenweg zur Unterhainstraße werden ab Freitag, den 28.06.2024, 16:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Hofgasse, die Brunnengasse, die Judengasse sowie die Untere Badersgasse werden ebenso für den gesamten Verkehr gesperrt.
  • Die „untere“ Ludwigstraße in Einmündung Bahnhofstraße/Unterhainstraße und die Sparkassenstraße werden ab Freitag, den 28.06.2024, 16:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Umleitung der Crailsheimstraße erfolgt über „Langeller“ und „Auerhahnweg“.
  • Im Sinntor wird ab Freitag, den 28.06.2024, 16:00 Uhr die Zufahrt zur Unterhainstraße nach der Einfahrt/Ausfahrt zum Rhöncenter (TV-Halle) für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Ausfahrt von dem Parkplatz des Rhöncenters in Richtung Sinntor/Unterhainstraße wird ab Freitag, den 28.06.2024, 16:00 Uhr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist frei.
  • Ferner ist die Einrichtung von Haltverboten ab Donnerstag, den 27.06.2024 und ab Freitag, den 28.06.2024 am Stadtfestgelände erforderlich.
  • Beim Parken außerhalb des Stadtfestgeländes ist darauf zu achten, dass für Rettungsfahrzeuge eine mindestens 3,50 m breite Fahrgasse ständig freigehalten werden muss.

STADT BAD BRÜCKENAU
- Örtliche Straßenverkehrsbehörde -

gez.

Jan Marberg

Erster Bürgermeister