Informationen des Kindergartenträgers
Die nachstehenden Informationen sind verbindlicher Bestandteil der Einrichtungskonzeptionen unserer Kindergärten Regenbogenland, Römershag, Volkers und Rhönstrolche.
Aufnahme eines Kindes
Es gibt fünf Aufnahmetermine in jedem Kindergartenjahr, der 01.September, der 1. November, der 01. Januar, der 01. März und der 01. Juni.
Zum Aufnahmetermin muss das Kind mindestens zweieinhalb Jahre alt sind. Für eine Aufnahme eines Kleinkindes (1. – 2,5. Lebensjahr) in die Kleinkindgruppen der Kindergärten Regenbogenland oder Rhönstrolche muss das Kind das erste Lebensjahr vollendet haben.
Anmelde- und Änderungsformulare finden Sie in unserem Download-Bereich.
Ausnahmeregelungen
Von den oben genannten Aufnahmeterminen kann im Einzelfall nur dann abgewichen werden, wenn berufliche oder soziale Gründe für eine frühzeitige Aufnahme bestehen. Die Verwaltung benötigt eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten der Eltern, erst dann kann über den Antrag entschieden werden.
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung eines Betreuungsplatzes stellt noch keine Zusage dar. Die Zusagen werden gesondert und zeitnah verschickt.
Probezeit: Für Neuaufnahmen gilt eine Probezeit von 3 Monaten, in der das Betreuungsverhältnis nach Prüfung des Einzelfalls aus pädagogischen Gründen gekündigt werden kann.
Gastkindregelung
Für Kinder, die in einem städt. Kindergarten in Bad Brückenau aufgenommen werden sollen, aber nicht in Bad Brückenau oder in den Ortsteilen wohnhaft sind, ist ein Antrag auf Gastkindbetreuung zu stellen. Dieser Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
In erster Linie werden einheimische Kinder bei der Vergabe der freien Betreuungsplätze bevorzugt. Aus diesem Grund kann über die Aufnahme von Gastkindern, im Hinblick auf die maßgebende Belegungszahl, nur einzelfall-bezogen entschieden werden.
Elternbefragung
Im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist vorgeschrieben, dass in jedem Kindergartenjahr eine Elternbefragung durchgeführt wird. Über diese Elternbefragung besteht die Möglichkeit, anonym Lob und Kritik zu äußern. Wir freuen uns, wenn diese Chance von den Eltern genutzt wird.